Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen und
Freizeitfahrzeugen (AGB)
I. Allgemeines
(1) Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung.
(2) Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen.
II. Begriffsbestimmungen
(1) Unter einem Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Ein Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmer.
III. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers/Verkäufers
(1) Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
(2) Gemäß der neuen Absätze 3 und 4 des § 312g BGB im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmen, die Voraussetzungen für das – ist, dass der Verbraucher mit der Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass die Bestellung für ihn eine Zahlungspflicht auslöst. In der Praxis bestellt ggf. der Verbraucher auf unserer Online-Plattform dadurch, dass er eine Schaltfläche (zum Beispiel ein Bestellformular) ausfüllt. Aus diesem Grund präzisiert der Entwurf die o. g. Vorgabe für Schaltflächen. Die Schaltfläche für die Bestellung ist mit einem eindeutigen Hinweis auf die Zahlungspflicht beschriftet.
(3) Auf unserer Online-Plattform gestalten wir für den Verbraucher keine unklaren und verwirrende Bestellsituationen und werden somit dem neuen § 312g Absatz 2 BGB die zusätzlichen Anforderungen an die Präsentation wesentlicher Vertragsinformationen gerecht. Mitbestandteil sind die Informationen über das Zustandekommen eines Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr im Absatz „Kundeninformationen“.
(4) Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, dies bedeutet, die Willenserklärungen, die zu einem Vertragsschluss führen, heißen Angebot und Annahme. Dieser „Rechtsbindungswille“ gilt auch für die Erfüllung für vereinbarte Kaufpreise in unseren Geschäftsräumen bei Vertragsabschluss in Einhaltung der bestimmten Formschrift.
(5) Die Vertragssprache ist deutsch.
IV. Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
(2) Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die aktuell geltende, gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. (Regelbesteuerung). Gegebenenfalls auch gem. § 25a UStG.
(3) Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben. Dies kann auch schriftlich nachverhandelt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen zu zahlen (Alternative Vereinbarung: „ … ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ … ist der Kaufpreis bis zum – konkretem Datum – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhr-rechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
(5) Die Zahlungsmöglichkeit/en sind dem Kunden auf der bereitgestellten Plattform (KWB-Autohandel.de) des Verkäufers mitgeteilt.
(6) Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
(7) Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24
Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: “PayPal”), unter Geltung der PayPal
Nutzungsbedingungen, einsehbar unter: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full,
oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt– unter Geltung der Bedingungen
für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.
V. Lieferung und Lieferverzug
(1) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
(2) Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
(3) Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises.
(4) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen, oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so sind Ansprüche auf Schadenersatz bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
(6) Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
(7) Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(8) Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
(9) Die Lieferung nach Bestellung, erfolgt nur auf Wunsch des Käufers kostenpflichtig, an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Maßgeblich ist jedoch die Selbstabholung nach Eingang der Bestellung vor Ort des Verkäufers. Bei der Abwicklung einer Lieferung der vereinbarten Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Bei dieser Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail, oder auch telefonisch darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail/Anrufes kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine
Versandkosten berechnet.
(10) Sendet das Transportunternehmen, oder der Verkäufer/Vertreter d. Verkäufers, die Ware und ist diese nicht möglich, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat, oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. Ferner gilt dies im Hinblick auf die Kosten für den Versand nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung
des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
VI. Abnahme
(1) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
(2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Bei Nichtabnahme der Ware ist der Käufer zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 25 % des Nettokaufpreises und zur Übernahme der Rechtsverfolgungskosten verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht. Der Schadenersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
(2) Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
(3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VII. Gewährleistung / Haftung für Sachmängel
(1) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
(2) Die Verjährungsregel in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt;
(4) Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
(5) Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
(6) Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer Verbraucher, so hat dieser zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist indes berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, sofern sie allein mit unverhältnismäßig hohen Kosten ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
d) Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist für den Verkäufer unzumutbar, wenn der von ihm nachgewiesene Kostenaufwand 25 % des gesamten Auftragsvolumens übersteigt. In diesem Fall verbleiben dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung.
(7) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt für Geschäfte mit einem Unternehmer bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Kaufsache. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt in diesem Fall unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.
(8) Gegenüber Verbrauchern, d.h. natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, ist die Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr begrenzt.
(9) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung – im unternehmerischen Geschäftsverkehr – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insoweit haftet der Verkäufer insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Ablieferungs- Gegenstand entstanden sind. Die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
(10) Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der korrekte Einbau eines Kaufgegenstandes nicht als fachkundig nachgewiesen werden kann, wenn unsachgemäße Eingriffe (z. B. Manipulation des Kilometerzählers) vorgenommen worden sind, oder der Käufer an einem mangelhaften Gegenstand eigenmächtig Reparaturversuche unternommen hat.
VIII. Haftung für sonstige Schäden
(1) Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
(2) Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt V. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
IX. Beanstandungen
(1) Die Ansprüche des Käufers aus der Sachmangelhaftung setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügobliegenheiten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist, soweit der Käufer Unternehmer ist.
(2) Der Käufer hat in diesem Fall offenkundige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
X. Gerichtsstand (Weiteres s. Ziff. XV)
(1) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
(2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
XI. Außergerichtliche Streitbeilegung
(1) Für die Inanspruchnahme einer Kfz-Schiedsstelle wird ausgeschlossen.
XII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
(1) Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
XII. Salvatorische Klausel
(1) Die 24nonStop GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu ergänzen.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
XIII. Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher
(1) Verbrauchern / dem Käufer steht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. (Ausgenommen sind Unternehmer im Internet (sog. Verbrauchsgüterkauf / B2B- Geschäftsverkehr). Der Verbrauchsgüterkauf über das Internet wird hier umfassend über dieses Widerrufsrecht belehrt. Wir sind Experten für EU-Importfahrzeuge. Wir bieten hochwertige Fahrzeuge aus Europa zu unschlagbaren Preisen, Fahrzeugauswahl, Beratung, Beschaffung, Import, Qualitätsprüfung, Garantie, etc.
(2) Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers. Es gelten im Allgemeinen die Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen gem. § 357 BGB.
(3) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
24nonStop GmbH
Köhlerstr. 42
97705 Burkardroth
Telefon: 09701 352 99 05
oder via E-Mail an: info@24nonstop.de
Widerrufsformular
Hiermit widerrufe(n) ich/wir, () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren:
()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ():
Bestellt am ()/erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Ende der Widerrufsbelehrung.
XIV. Datenschutz
Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertrags-Durchführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.
XV. Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur bei Verträgen mit Unternehmen. Für Verbraucher gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Zahlungs- und Erfüllungsort für Lieferungen und Rücklieferungen ist der Sitz des Verkäufers, D-97705 Burkardroth. Für Zahlungen ist ebenfalls Burkardroth der Erfüllungsort.
(2) Sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, ist der Gerichtsstand ausschließlich der Wohnsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz zu verklagen.
(3) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
XVI. Anwendbares Recht
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
XVII. Alternative Streitbeilegung
(1) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
(2) Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
XVIII. Änderung der AGB
(1) Die 24nonStop GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu ergänzen.
XIX. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Kundeninformationen (zu AGB)
Vertragspartner ist die:
24nonStop GmbH
Köhlerstr. 42
97705 Burkardroth
Telefon: 09701 352 99 05
info@24nonstop.de
Vertragsschluss / Korrektur von Eingabefehlern
Das Warenangebot ist ein verbindliches Kaufangebot, das durch die Kundenbestellung angenommen wird, dies betrifft nur das bereitgestellte Bestellformular. Sie erhalten eine Bestätigung über einen bereits geschlossenen Kaufvertrag und den Eingang der Bestellung in einer Bestätigungsmail. Diese Mail kann auch als „Rechnung“ formuliert werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Zustandekommen eines gewollten Vertragsabschluss, einer Zahlungsaufforderung erfolgen muss. Im Bestellvorgang unserer Online-Plattform werden Ihnen die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen“ (§ 3 Nr. 1 BGB – InfoV) informativ dargestellt, wie der Vertrag zustande kommt, (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BGB -InfoV). Auf diese Informationen wird hiermit in den AGB hingewiesen. Zudem wird diese im Bestellschritt-Info und AGB zusammenfassend, wann ein Klick verbindlich erfolgen wird. (Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Widerrufsfrist). Außerdem erhalten Sie eine eindeutige Vertragsannahme zum Vertragsabschluss.
Beschwerden
Sollten Irrtümer und/oder Widersprüche zwischen Informationen, auch bezüglich eines zum Vertragsschluss führenden, – auf der Bestellseite, in den AGB und/oder in einer E-Mail-Bestätigung vorhanden sind, richten Sie bitte jegliche Beschwerden zunächst an: info@24nonstop.de Wir werden diese prüfen und unverzüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Zustandekommen eines Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr – unbeschadet der Beachtung der allgemeinen Grundsätze über das Zustandekommen, und die Wirksamkeit von Verträgen gemäß der neuen Absätze 3 und 4 des § 312g BGB bestimmen, die Voraussetzungen für das – ist, dass der Verbraucher mit der Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass die Bestellung für ihn eine Zahlungspflicht auslöst. In der Praxis bestellt ggf. der Verbraucher auf unserer Online-Plattform dadurch, dass er eine Schaltfläche (zum Beispiel ein Bestellformular) ausfüllt. Aus diesem Grund
präzisiert der Entwurf die o. g. Vorgabe für Schaltflächen. Die Schaltfläche für die Bestellung ist mit einem eindeutigen Hinweis auf die Zahlungspflicht beschriftet. Auf unserer Online-Plattform gestalten wir für den Verbraucher keine unklare und verwirrende Bestellsituationen und werden somit dem neuen § 312g Absatz 2 BGB die zusätzlichen Anforderungen an die Präsentation wesentlicher Vertragsinformationen gestellt.
Im Einzelnen:
Wir sind verpflichtet, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr über eine entgeltliche Leistung dem Verbraucher unmittelbar, bevor dieser seine Bestellung abgibt, Informationen über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, den Gesamtpreis, gegebenenfalls anfallende Liefer- und Versandkosten und bei Dauerschuldverhältnissen über die Mindestlaufzeit des Vertrages klar und verständlich zur Verfügung zu stellen. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass diese Bestellung für ihn eine Zahlungspflicht auslöst. Sofern die Bestellung über obige, (ggf.) Schaltfläche erfolgt, liegt eine wirksame Bestätigung nur vor, wenn diese Schaltfläche mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen” oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
Der persönliche Anwendungsbereich der Regelung beschränkt sich auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern, bei denen der Unternehmer Anbieter einer entgeltlichen Leistung ist. Der sachliche Anwendungsbereich umfasst sowohl für Verträge von Warenlieferung, als auch für eventuelle Dienstleistungsverträge.
Für Finanzdienstleistungsverträge gilt nur die Verpflichtung zur eindeutigen Beschriftung der Bestellschaltfläche, nicht jedoch die besondere Gestaltungsanforderung für Vertragsinformationen. Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, die ausschließlich durch individuelle Kommunikation (in erster Linie E-Mail) geschlossen werden, sind nicht erfasst.
Die Änderung des § 312g BGB wird zum Anlass genommen, den Begriff „Tele- und Mediendienste“ in § 312g Absatz 1 BGB durch den inhaltlich deckungsgleichen Begriff „Telemedien“ gemäß § 1 des Telemediengesetzes zu ersetzen, da es die begriffliche Einheitlichkeit in der Rechtsordnung
verbessert, indem gleiche Bedeutungsinhalte mit demselben Begriff bezeichnet werden. Dies stellt sicher, dass der Verbraucher bei Abgabe seiner Bestellung zweifelsfrei erkennen kann, dass diese auf den Abschluss eines entgeltpflichtigen Vertrages gerichtet ist. Aufgrund dieser Transparenz, bezüglich der Platzierung und Darstellung kommt ein Vertrag zustande. Damit ist der Verbraucher vor Täuschung oder Überrumpelung einer unklaren, irritierenden oder überraschenden Gestaltung des Bestellprozesses geschützt. Insbesondere sind auf unserer Online- Plattform die zusätzlichen Anforderungen an die derjenigen Vertragspunkte, die für die Leistungsverpflichtung des Verbrauchers maßgeblich sind – nämlich Vertragsgegenstand, wie Preis und Vertragslaufzeit –, gewährleistet, dass der Verbraucher diese einfach und zweifelsfrei zur Kenntnis nehmen kann und stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in diese zeitgemäße Vermarktungsform im elektronischen Geschäftsverkehr. Dies kommt letztlich auch allen seriösen Unternehmen zugute, die diese Vermarktungsform nutzen.
Speicherung des Vertragstextes
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Ihre Bestelldaten halten wir aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gutachtenservice 24nonStop GmbH
Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens durch den Sachverständigen erfolgt ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen, wie sie der Auftragsbestätigung beigefügt, beim Auftraggeber (AG) hinterlegt, oder auf der Internetseite und/oder Geschäftslokal des Auftragnehmers (AN) einsehbar sind. Auf Wunsch des AGs wird diesem ein Exemplar der AGB zur Verfügung gestellt. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des AGs gelten nur dann, wenn Sie vom Sachverständigen ausdrücklich unterschrieben werden.
Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen. Die Annahme des Auftrages, Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Sachverständigen.
Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrags ist jede Art der Gutachtertätigkeit wie sie sich aus der Auftragserteilung/Auftragsbestätigung ergibt.
- Als Grund für die Beauftragung des Sachverständigen gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der AG ist verpflichtet, dem Sachverständigen genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen.
Rechte, Pflichten und Befugnisse
- Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
- Der Sachverständige ist nicht an Weisungen vom AG gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.
- Der Sachverständige ist, ohne dass es der Zustimmung des AGs bedarf, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zur sachgerechten Begutachtung zu ergreifen, insbesondere mehrere Besichtigungen vorzunehmen, weitere Erkundigungen und Nachforschungen anzustellen, Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, Laboruntersuchungen und Versuche durchzuführen und/oder durchführen zu lassen.
- Der AG ermächtigt den AN bei Beteiligten, Konstrukteuren und Werkstätten, Behörden, Polizei und Versicherungen, sowie bei allen anderen für die Ermittlungen notwendigen Drittpersonen alle für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen. Falls erforderlich, ist der AG verpflichtet hierfür erforderliche Vollmachten auszustellen.
- Der AG ist damit einverstanden, dass im Falle der Auftragserteilung durch Abtretung oder bei Kauf auf Rechnung eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden kann. Bei unklarer Schuldfrage und einer negativen Bonitätsprüfung kann die Durchführung der Dienstleistung nur nach Vorkasse erfolgen.
Mitwirkungspflicht AG
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Informationen zur Gutachtenerstellung nach bestem Wissen und Gewissen zu übermitteln. Insbesondere Informationen zu Schadenshergang, Vorschäden und Altschäden sind so genau wie möglich und der Wahrheit entsprechend anzugeben.
Urheberrecht
- Der AG darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Gutachtens sind nur dann möglich, wenn der Sachverständige hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis
gegeben hat. - Der Sachverständige hat an dem von ihm erstellten Gutachten das Urheberrecht.
Auskunftspflicht
Der AG hat das Recht, vom Sachverständigen Auskünfte darüber zu verlangen, ob das Gutachten termingerecht fertig gestellt werden kann, ob zu den anfänglich vereinbarten Auslagen weitere Mittel des AGs erforderlich sind, sowie über den neusten Stand des Gutachtens.
Vergütung des Sachverständigen
- Das Sachverständigenhonorar richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührentabelle, oder nach den konkreten Preisabsprachen. Die derzeit gültige Gebührentabelle ist auf Anfrage erhältlich. Die Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt nach jeweils angefangenen Viertelstunden. Ein Tagessatz wird mit 10 Stunden berechnet. Die Angaben in der Gebührentabelle sind Netto-Preise. Hinzukommt die
jeweils gültige MwSt. - Der Sachverständige kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Der Sachverständige ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.
- Der Sachverständige hat einen Anspruch darauf, die ihm entstandenen Aufwendungen, die für die Erstellung des Gutachtens notwendig sind, dem AG in Rechnung zu stellen.
- Das Gutachten wird dem AG in zweifacher Ausfertigung, einem Original welches nach Möglichkeit direkt an die Versicherung oder die mandatierte Anwaltskanzlei versendet wird und einer Kopie, zur Verfügung gestellt. Bei Selbstzahlung erhält der AG das Originalgutachten und dessen Kopie zur Eigenverwendung. Weitere Ausfertigungen müssen gesondert in Auftrag gegeben werden und werden gemäß Gebührentabelle berechnet.
Zahlungen
- Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Gutachterrechnung wird diese mit 5% Punkte über Basiszins (§ 288 BGB) verzinst. Der Sachverständige ist berechtigt, weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen.
- Gegen Zahlungsansprüche des Sachverständigen kann der AG nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist im jeweiligen Vertragsverhältnis zulässig.
Haftung
- Der Sachverständige haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.
- Der Sachverständige haftet für Schäden einschließlich Folgeschäden und für Schäden dritter, die auf einem mangelhaften Gutachten beruhen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben. Dies gilt auch für Schäden, die der Sachverständige bei Vorbereitung seines Gutachtens verursacht hat, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind.
- Die Haftung des Sachverständigen ist begrenzt auf 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden, sowie auf 500.000 Euro für Vermögensschäden. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Kündigung
- Eine Kündigung des Gutachterauftrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
- Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn der Sachverständige in grober Weise gegen die ihm nach der Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtungen verstößt.
- Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der AG seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Sachverständigen keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der AG den Sachverständigen in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Sachverständigen nicht ändert.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Sachverständigen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Sachverständigen, wenn der AG Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Schlussbestimmungen
- Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
- Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transportleistungen durch die 24nonStop GmbH
Teil I Begriffsbestimmungen
1. Begriffsbestimmungen:
a) Auftragnehmer, Frachtführer ist der Rechtsträger, der im Rahmen der betriebenen Wirtschaftstätigkeit Transportdienstleistungen erbringt, darunter insbesondere Güterbeförderung, und aufgrund des ihm erteilten Transportauftrags handelt.
b) Auftraggeber oder Kunde – ist der Rechtsträger, in dessen Namen der Transportauftrag erledigt wird.
c) Auftrag – ist ein Transportvertrag, abgeschlossen zwischen 24nonStop GmbH als Rechtsträger, welcher den Auftrag entgegennimmt und dem Auftraggeber als Rechtsträger, welcher den Auftrag erteilt, bestehend in der Beförderung des gegebenen Frachtguts des Auftraggebers vom Lade- zum Entladeort.
d) Versender – ist der im Auftrag genannte Rechtsträger, welcher dem Auftragnehmer, der die Bestimmungen der beauftragten Dienstleistung durchführt, die Sendung übergibt.
e) Empfänger ist der im Auftrag genannte Rechtsträger, welcher die durch den Auftragnehmer der beauftragten Dienstleistung zugestellte Sendung entgegennimmt.
f) Ladeort – ist der im Auftrag genannte Ort, an dem die Sendung zur Beförderung übergeben und geladen werden soll,
g) Entladeort – ist der im Auftrag genannte Ort, an den die zu befördernde Sendung zugestellt und zur Entladung bereitgestellt werden soll.
h) Die Rechnungseinheit SBZ bezeichnet das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds.
2. Der jeweilige Vertrag kann andere Auslegungsmöglichkeiten für die im Abs. 1 oben genannten Begriffe einführen. Soll das der Fall sein, haben die im Vertrag angegebenen Definitionen Vorrang vor denjenigen, die in diesen Allgemeinen Transportbedingungen angegeben werden.
Teil II Allgemeine Bestimmungen
- Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Transportverträge, die zwischen der Fa. 24nonStop GmbH mit Sitz in 97705 Burkardroth und ihren Auftraggebern geschlossen werden und aufgrund der 24nonStop GmbH Transport- und Frachtleistungen für den Auftraggeber erbringt. Diese Allgemeinen Transportbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Allgemeinen Transportbedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen sind für 24nonStop GmbH unverbindlich, auch dann wenn 24nonStop GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.
- Wird in den Einzelverträgen Abweichendes vereinbart, haben die vertraglichen Bestimmungen Vorrang vor den vorliegenden Allgemeinen Transportbedingungen.
Teil III Personendatenverarbeitung
- Mit dem Vertragsabschluss erklären sich die Parteien damit einverstanden, dass 24NONSTOP GMBH gemäß allgemein geltenden Bestimmungen der deutschen und europäischen Gesetzgebung die in Verbindung mit der Ausführung von Transportleistungen übergebenen personenbezogenen Daten der Kunden, die zur Erbringung von Transport- und anderen Dienstleistungen unentbehrlich sind, erhebt und speichert. Die im vorigen Satz bezeichneten Daten werden gemäß den geltenden Rechtsbestimmungen im Kundenregister von 24NONSTOP GMBH zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Einzelverträgen sowie zu Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet und gespeichert.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm 24NONSTOP GMBH E-Mails zuschickt, welche Informationen zum Status der Frachtausführung beinhalten.
Teil IV Bestellungs- und Lieferkonditionen
- Der Auftraggeber beauftragt 24NONSTOP GMBH mit den im angebotenen Dienstleistungssortiment enthaltenen Leistungen, indem er bei 24NONSTOP GMBH eine Bestellung aufgibt. Bestellungen für Frachtaufträge müssen alle transportspezifischen Informationen enthalten (Ladeadresse, Ladetermin, Gesamtgewicht (einschließlich Verpackung, Gitterboxen und/oder Paletten), Volumen, Anzahl der Packstücke, Art der Ware, Entladeadresse).
- Die Aufträge werden an 24NONSTOP GMBH per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
- Der aufgegebene Auftrag gilt für 24NONSTOP GMBH als verbindlich, sobald 24NONSTOP GMBH dessen Annahme zur Durchführung bestätigt hat. 24NONSTOP GMBH schickt dem Kunden die Bestätigung der Bestellung per E-Mail oder auf dem Postweg, an die von dem Kunden zu diesem Zweck mitgeteilte Adresse, oder an die auf der Website des Kunden oder in einem öffentlichen Register angegebene Adresse. Die Bestätigung der Auftragserfüllung beinhaltet gleichzeitig die Bestätigung des Frachtlohns bzw. des Entgelts für die Auftragserfüllung, sofern
nichts Abweichendes mitgeteilt wird. - Der Kunde oder der im Auftrag benannte Empfänger bestätigt den Empfang der Sendung oder die Entgegennahme der erbrachten Leistung schriftlich auf dem Lieferschein oder Frachtbrief.
- Die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers ist erbracht („Zeitpunkt der Leistungserbringung“):
a) Bei Transportaufträgen wenn das Transportgut, der Auftragnehmer dem Kunden (oder einem anderen, im Auftrag genannten Empfänger) die Sendung übergeben hat
b) Bei anderen Leistungen (außer Gütertransport): wenn der Auftragnehmer die vertraglich geschuldeten Leistungen vollständig erbracht hat. Verzögert sich die Entladung aufgrund vom Kunden oder Empfänger zu tretenden Umständen, gerät der Kunde in Verzug und hat dem Auftragnehmer den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu erstatten. - Der Kunde ist nicht berechtigt, die Bedingungen des gegebenen Auftrags nach dessen Billigung durch 24NONSTOP GMBH einseitig zu verändern.
- Eventuelle Änderungen der Auftragsbedingungen können ausschließlich mit der Zustimmung durch 24NONSTOP GMBH erfolgen, das betrifft insbesondere neue Vergütungsbedingungen. 24NONSTOP GMBH haftet nicht für eventuelle Verzögerungen oder andere Schäden, die in
Verbindung mit der Erfüllung eines geänderten Auftrags entstehen.
Teil V Transportleistungspreis, Zahlungsziel und -Bedingungen
- Der Preis für den durch 24NONSTOP GMBH ausgeführten Transport bzw. die erbrachte Leistung wird gemäß der individuellen Vereinbarungen der Parteien bestimmt. Die Preise für die von 24NONSTOP GMBH zu erbringenden Leistungen werden auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Sendungsdaten gemäß Teil IV Nr. 1 vereinbart. Insbesondere bei Erweiterung der Leistungsanforderungen an 24NONSTOP GMBH , Veränderung der Sendungsdaten der rechtlichen und steuerlichen Daten (zum Beispiel Einführung einer LKW-Maut) sowie bei Änderungen externer Kostenfaktoren (zum Beispiel erhöhte Straßen-, Fähr- und Tunnelgebühren) wird 24NONSTOP GMBH in Abstimmung mit dem Kunden eine entsprechende Preisanpassung vornehmen.
- Leistet der Kunde an 24NONSTOP GMBH vor dem Beginn der Ausführung des Transports oder der Leistung eine Anzahlung auf den Frachtlohn oder das Entgelt für die sonstige Leistung, wird dies von 24NONSTOP GMBH bei der Abschlussabrechnung berücksichtigt.
- Der Frachtlohn bzw. das Entgelt für den Transport oder die sonstige Dienstleistung ist zuzüglich Umsatzsteuer auf das Bankkonto von 24NONSTOP GMBH zu überweisen.
- Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.
- Zahlungsverzug tritt automatisch zehn Tage nach Erhalt der Rechnung ein. 24NONSTOP GMBH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen gemäß dem in der Bestellung festgesetzten Zinssatz anzurechnen. Wurde dies in der Bestellung nicht vereinbart, gilt der maximale gesetzliche Zinssatz.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist 24NONSTOP GMBH berechtigt, die Durchführung von weiteren Aufträgen dieses Kunden zurückzustellen, was nicht zum Verzug in der Auftragserledigung seitens des Auftragnehmers führt.
Teil VI Dokumentation und Be- und Entladung
- Nach der Annahme der Güter ist der von 24NONSTOP GMBH eingesetzte Fahrer berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Übereinstimmung Angaben in den ihm übergebenen Frachtdokumenten (Lieferschein, Delivery Note, Frachtbrief, CMR) mit dem tatsächlich übernommenen Frachtgut zu prüfen.
- Stellt der Fahrer von 24NONSTOP GMBH an dem verladenen Frachtgut Abweichungen von den vorbezeichneten Unterlagen fest (Lieferschein, Delivery Note, Frachtbrief, CMR), ist er berechtigt, die Fracht zu verweigern. Für den Kunden entstehen daraus keine Ansprüche gegenüber
24NONSTOP GMBH . - Der Kunde hat beförderungssicher und nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und dem Stand der Technik zu beladen und sowohl für die vorschriftsmäßige Ladungssicherung als auch für eine ordnungsgemäße Entladung zu sorgen. Eine beförderungssichere Be- und/oder Entladung oder Hilfestellung bei Be- oder Entladungen durch 24NONSTOP GMBH erfolgt nur, wenn die Parteien dies im Auftrag ausdrücklich vereinbart haben.
- Der Kunde haftet für die Schäden, die 24NONSTOP GMBH dadurch entstehen, dass dem Fahrer die Frachtpapiere nicht, nicht vollständig oder verspätet übergeben werden.
- Sollte der Kunde Mängel an der Transportdokumentation feststellen, bildet dies keinen Grund, für die erbrachte Leistung die Zahlung an 24NONSTOP GMBH zu verweigern.
Teil VII Allgemeine Transportbedingungen und Haftung
- Die vorliegenden Allgemeinen Transportbedingungen bilden einen inhärenten Teil des Güterbeförderungsvertrags, aufgrund dessen sich 24NONSTOP GMBH verpflichtet, die Fracht durchzuführen, und der Kunde verpflichtet sich, dafür die vereinbarte Vergütung zu bezahlen.
- Wird in den vorliegenden Allgemeinen Transportbedingungen nichts Abweichendes vereinbart, sind die sich aus dem Beförderungsvertrag ergebenden vertraglichen Beziehungen der Firma 24NONSTOP GMBH durch folgende Vorschriften geregelt:
a) einschlägige Rechtsvorschriften der allgemein geltenden deutschen Gesetzgebung,
b) Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), erstellt in Genf am 19. Mai 1956, ratifiziert durch die Republik Polen am 19. Mai 1956 (Dz.U. /Gesetzblatt der Republik Polen/ vom 1962 Nr. 49, Pos. 238). - Der Versender ist verpflichtet, 24NONSTOP GMBH richtige und vollständige Informationen über die Güter, die transportiert werden sollen, zu erteilen. Wird 24NONSTOP GMBH hinsichtlich der Güter, die transportiert werden sollen, nicht angemessen informiert, haftet 24NONSTOP GMBH nicht für eventuelle Beschädigungen dieser Sendung.
- Der Versender darf bei 24NONSTOP GMBH Sendungen mit folgendem Inhalt nicht bestellen:
a) Gegenstände und Stoffe, welche eine Gefahr für Leib oder Leben bilden wie Sprengstoffe, Waffen bzw. Munitionen jeglicher Art, Rauschmittel und Psychopharmaka, entzündbare Stoffe mit niedrigem Flammpunkt, Giftstoffe, radioaktive Stoffe, ätzende Stoffe, Gase und Flüssigkeiten in Druckbehältern u. ä.,
b) Gegenstände und Stoffe von sehr hohem Wert, wie Edelsteine, Edelmetalle, Kunstwerke, Sammlungen, Geldscheine, Münzen, sonstige Zahlungsmittel, Wertpapiere, Dokumente und Urkunden
c) Gegenstände und Stoffe, welche gegen Temperaturschwankungen empfindlich sind, wie Stoffe für medizinische Untersuchungen (Blut- und Blutproduktproben), lebende Pflanzen u.ä.
d) lebende Tiere, Leichenteile von Menschen und Tierkadaver u. ä.,
e) andere Gegenstände und Stoffe, welche wegen ihrem Charakter eine besondere Anpassung des Fahrzeugs brauchen oder für welche gemäß geltenden Rechtsvorschriften besondere Bedingungen während des Transports geschaffen werden müssen, z.B. Schüttgut. - 24NONSTOP GMBH ist berechtigt, die Fracht folgender Güter zu verweigern.:
a) Gegenstände und Stoffe, die gegen Temperaturschwankungen empfindlich sind, wie z.B. schnell verderbliche Waren,
b) leicht zerbrechliche und besonderes empfindliche Gegenstände und Stoffe, die auch bei besonders sorgfältiger Behandlung leicht beschädigt werden können, wie z. B. Alkohol und andere kostspielige Flüssigkeiten in Glasverpackungen u. ä.
c) Waren, die dem ADR – dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße unterliegen, ausgenommen Waren der Kategorie 1 und 7 dieses Übereinkommens.
Nimmt 24NONSTOP GMBH dieses Recht nicht in Anspruch und verpflichtet sich zur Fracht einer solchen Sendung, indem die Bestellung bestätigt wird, ist der Versender verpflichtet, der Sendung für die Transportdauer eine sichtbare Kennzeichnung mit Angabe des Inhalts und des Charakters der Sendung beizulegen.
- 24NONSTOP GMBH ist berechtigt, die Sendung zu öffnen, wenn:
a) die Sendung weder zugestellt noch zurückgegeben werden kann oder wenn sie laut Vertrag nicht dem Rückversand unterliegt,
b) ein begründeter Verdacht besteht, dass die Sendung einen Gegenstand enthält, der im Sinne der vorliegenden Geschäftsbedingungen als gefährlich gilt, der gemäß den vorliegenden Bestimmungen nicht befördert werden kann, oder dessen Fracht aus einem anderen Grund untersagt ist,
c) die Sendung eine beschädigte Verpackung aufweist oder auf Beschädigungen des Inhalts schließen lässt, z. B. der Inhalt ausläuft, beim Tragen Geräusche hörbar sind, die auf einen zerbrochenen Inhalt schließen lassen u. ä.,
d) 24NONSTOP GMBH einen begründeten Verdacht hat, dass die Sendung aus Gegenständen und Stoffen besteht, die noch vor der Übergabe an den Frachtführer beschädigt wurden,
e) aufgrund von Tatsachen ernsthaft zu befürchten ist, bereits ein Schaden entstanden ist oder vor Ablieferung des Guts entstehen kann, oder
f) dies notwendig ist, um den Pflichten nachzukommen, die der Firma 24NONSTOP GMBH durch Rechtsvorschriften oder durch den Beförderungsvertrag auferlegt wurden. - Der Inhalt der Sendung ist nach deren Öffnen ausschließlich in dem Umfang zu überprüfen, der zur Durchführung von Kontrollzwecken unentbehrlich ist. Nach dem Öffnen ist entsprechender Schutz in denjenigen Aspekten zu gewähren, die im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften einem Schutz unterliegen. Über das Öffnen der Sendung wird ein schriftliches Protokoll erstellt, das folgende Angaben enthält:
a) Datum, Ort und Grund der Öffnung der Sendung,
b) Kontrollergebnisse nach dem Öffnen,
c) Unterschrift der Person, die die Kontrolle durchgeführt hat. - Wird anlässlich einer Kontrolle festgestellt, dass eine Sendung die vorliegenden Bedingungen nicht erfüllt, ist 24NONSTOP GMBH berechtigt, die Fracht zu verweigern. Dies wirkt sich keinesfalls auf ein Recht auf Entschädigung für jedwede entstandenen Schäden aus.
- Findet die CMR oder ein anderes internationales Abkommen Anwendung, so ist die Haftung nach den dortigen Haftungshöchstgrenzen beschränkt. Anderenfalls gelten die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen:
24NONSTOP GMBH haftet für den Substanzschaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich die Sendung in der Obhut der Auftragnehmerin befindet, bis zu einem Betrag von 8,33 SZR je kg des Rohgewichts der Sendung. Sind nur einzelne Stücke der Sendung verloren oder beschädigt, haftet 24NONSTOP GMBH bis zu einem Betrag von 8,33 SZR je kg des Rohgewichts des entwerteten Teils des Sendung.
Ist der Kunde Unternehmer, haftet 24NONSTOP GMBH für den Substanzschaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich die Sendung in der Obhut der Auftragnehmerin befindet, bis zu einem Betrag von 2,0 SZR je kg des Rohgewichts der Sendung.
Ist der Auftragnehmer Unternehmer und sind nur einzelne Stücke der Sendung verloren oder beschädigt, haftet die Auftragnehmerin bis zu einem Betrag von 2,0 SZR je kg Rohgewicht des entwerteten Teils der Sendung.
Die Haftung für Verspätungen ist auf den dreifachen Betrag des Frachtentgelts begrenzt.
- Im Übrigen haftet 24NONSTOP GMBH nur, wenn sie ein Verschulden an dem von ihr verursachten Schaden trifft. 24NONSTOP GMBH ist von der Haftung für Schäden an einer Sendung bereit, wenn der Schaden verursacht wurde:
a) durch den Kunden, Versender, Empfänger oder Inhaber der Sendung ggf. durch Personen, für die 24NONSTOP GMBH keine Verantwortung trägt,
b) infolge eines Mangels oder des natürlichen Charakters der Sendung, darunter infolge eines natürlichen Schwundes,
c) infolge einer fehlerhaften oder ungenügenden Verpackung der Sendung,
d) innerhalb des Zeitraums, in dem 24NONSTOP GMBH die Sendung nicht in Obhut hatte und für die Sendung nicht haftet,
e) durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von 24NONSTOP GMBH liegen. - Für einen schuldhaft von der Auftragnehmerin verursachten Schaden, der nicht durch Verlust oder Beschädigung des in der Obhut von 24NONSTOP GMBH befindlichen Guts entstanden ist, ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für die vorsätzliche oder grob Fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch 24NONSTOP GMBH , ihre leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Pflichten durch die Auftragnehmerin oder ihre leitenden Angestellten.
- Die vorbehaltlose Annahme der Sendung durch den Empfänger gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Beweis dafür, dass die Sendung im einwandfreien Zustand vertragsgemäß ausgeliefert wurde.
- Jede Schadensanzeige hat den Schaden genau zu bezeichnen und zu beziffern.
- 24NONSTOP GMBH besorgt eine Versicherung des Transportgutes nur aufgrund einer schriftlichen oder in Textform gehaltenen Vereinbarung einer zusätzlichen Zahlung. 24NONSTOP GMBH entscheidet dann nach pflichtgemäßen Ermessen über Art und Umfang der Versicherung, es sei denn der Auftraggeber erteilt schriftlich oder in Textform gehaltene Weisungen über Art und Umfang unter Angabe der Versicherungssumme und der zu deckenden Gefahren.
Teil VIII Pflichten von 24NONSTOP GMBH
- 24NONSTOP GMBH verpflichtet sich, im besten Interesse des Kunden zu handeln. Insbesondere verpflichtet er sich, die von dem Kunden erhaltenen Informationen und Anweisungen betreffs des Auftrags anzuwenden, sowie den Kunden über Vorkommen jeglicher Umstände zu informieren, welche sich auf den zu erledigenden Auftrag auswirken können
- 24NONSTOP GMBH verpflichtet sich, geeignete Fahrzeuge einzusetzen, welche eine ordnungs- und termingemäße Erfüllung des Auftrags ermöglichen (gemäß den ihm bei Vertragsabschluss durch den Kunden übergebenen Informationen).
- 24NONSTOP GMBH erklärt, über entsprechende technische und personalle Möglichkeiten zu verfügen, welche ihm ermöglichen, erhaltene Transportaufträge zu erfüllen, darunter insbesondere über qualifiziertes Fahrpersonal.
- Bei der Erbringung von Leistungen im internationalen Transport verpflichtet sich 24NONSTOP GMBH , Gesetze und Regelungen zur Güterbeförderung zu befolgen sowie die Arbeitszeit des Fahrpersonals einzuhalten, welche auf dem Gebiet dieses Staates gelten, durch welchen die Strecke der gegebenen Fracht verläuft.
Teil IX Verpackungen – Rückgabe von Verpackungen
- Der Kunde haftet für eine entsprechende Verpackung der zum Transport übergebenen Waren, sowie für deren entsprechende (eine mit der Gesetzgebung der Staaten konforme Kennzeichnung), auf deren Gebiet die Leistung erbracht wird. Insbesondere ist der Kunde derjenige Rechtsträger, der ausschließlich für eine solche Kennzeichnung der Waren haftet, welche:
a) diese eindeutig identifizieren lässt,
b) festlegen lässt, dass die Güter zu einer Ladung gehören.
c) die Waren für die Transportdauer ordnungsgemäß absichert. - Die Verpflichtung von 24NONSTOP GMBH aus dem Frachtvertrag umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten.
- Soll ein Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung bei Vertragsschluss oder bei Abruf des Fahrzeugs schriftlich oder in Textform zu treffen und im Frachtbrief oder in einem anderen Begleitpapier zu vermerken oder in einem besonderen Palettenbegleitschein festzuhalten. Der Palettentausch ist eine gesonderte Dienstleistung von 24NONSTOP GMBH , die mit dem Frachtentgelt nicht abgegolten und besonders zu vergüten ist. Dies gilt auch für Zug- um Zug-Palettentauschregeln. Die Rückführung leerer Paletten ist nur geschuldet, wenn hierüber ein gesonderter Beförderungsvertrag geschlossen wird und 24NONSTOP GMBH an der Entladestelle
- Tauschpaletten übergeben werden.
- Die durch 24NONSTOP GMBH geleisteten Dienste sehen nicht vor, – außer, in dem gegebenen Auftrag wurde Abweichendes vereinbart – dass die ihm zur Fracht übergebenen Waren verpackt werden und dass Ersatzverpackungen gewährt werden, auch die mit Be- und Verladung
verbundenen Leistungen sind nicht vorgesehen. 24NONSTOP GMBH haftet keinesfalls für das Verpacken von beförderten Gütern.
Teil X Höhere Gewalt
- Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich einer Partei zuzurechnen sind, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten.
- Als solche Leistungshindernisse gelten höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, Streiks und Aussperrungen, Blockade von Beförderungswegen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse. Im Falle eines Leistungshindernisses ist jede Vertragspartei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu unterrichten; 24NONSTOP GMBH ist zudem verpflichtet Weisungen des Auftraggebers einzuholen.
Teil XI Das anzuwendende Recht
- In den in diesen Allgemeinen Bedingungen nicht geregelten Angelegenheiten sind entsprechende Bestimmungen der deutschen allgemeinen Gesetzgebung anzuwenden.
- Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die infolge der Ausführung von den mit diesen Allgemeinen Frachtbedingungen umfassten Transportleistungen entstehen, ist Bad Kissingen.
Teil XII Schlussbestimmungen
- Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendeine seiner, sich aus einer auf diese Allgemeinen Bedingungen basierenden vertraglichen Beziehung ergebenden Forderungen gegenüber 24NONSTOP GMBH an Dritte abzutreten, ohne zuvor eine schriftliche Zustimmung von 24NONSTOP GMBH eingeholt zu haben.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendeine seiner Geldforderungen, die ihm von 24NONSTOP GMBH zusteht, gegen Forderungen aufzurechnen, die 24NONSTOP GMBH von dem Kunden zustehen. Dies gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Kunden.
- Mit der Annahme des Angebots von 24NONSTOP GMBH und Erteilung des Transportauftrags bestätigt der Kunde gleichzeitig, dass er die vorliegenden Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und diese ohne jegliche Vorbehalte akzeptiert.
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